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Ökosteuer 2019

11. Oktober 2019

Mit dem Haushaltsgesetz 2019 hat das italienische Parlament eine neue Kfz-Steuer eingeführt: die ÖKOSTEUER. 
 
Ab dem 1. März 2019 bis 31. Dezember 2021 wird beim Kauf / Zulassung eines Neufahrzeugs der Kat. M1 (inklusiv Kleinbusse mit bis zu 9 Sitzplätzen, Fahrersitz einbegriffen) eine Umweltsteuer auferlegt,
wenn das Fahrzeug den Emissionswert von 160 g/km an CO2 überschreitet.
 
So wie es scheint, sind davon nicht nur, wie anfänglich versprochen, Fahrzeuge wie SUV, Geländewagen oder Luxuswagen betroffen, sondern auch kleinere Wagen.
Die Ökosteuerbeträge gehen gestaffelt von einem Minimum von € 1.100 bis zu einem Maximalbetrag von € 2.500.
 
Wer also ab 1. März d. J. ein neues, nicht umweltfreundliches Fahrzeug kauft, muss mit einem zusätzlichen Ökosteuerbetrag rechnen. Damit will man die Käufer abschrecken und sie zur Wahl eines Autos mit niedrigem CO2-Ausstoß bewegen.
Die Ökosteuerbeträge fließen nicht in die Staatskassen, sondern werden als Zuschüsse für den Ankauf von umweltfreundlichen Neufahrzeugen der Kat. M1 verwendet, welche den max. CO2-Emissionswert von 70 g/km und einen Listenpreis von max. € 50.000 + MwSt. nicht überschreiten. Die Beiträge gehen von € 6.000 bis € 1.500.
Die Liste der betroffenen Fahrzeuge findet man unter: https://www.quattroruote.it/news/burocrazia/2018/12/18/ecotassa_esentate_le_auto_fino_a_160_g_km/_jcr_content/content/article_attachment/file.res/Ecotassa lista auto oltre i 160 gr km di CO2.pdf